01 - Grundsteuern und Kosten für KÄUFER - Noll Sotogrande Immobilien

01 – Grundsteuern und Kosten für KÄUFER

01: Welche STEUERN und Nebenkosten müssen beim KAUF einer Immobilie in Sotogrande, Spanien, bezahlt werden?

In Andalusien belaufen sich Steuern, Anwaltskosten und Ausgaben, die direkt mit dem Kauf einer fertiggestellten Wohnimmobilie in direktem Zusammenhang stehen, insgesamt auf ungefähr zwischen 9 % und 12 %, je nachdem, ob die Immobilie neu oder ein Wiederverkaufsobjekt ist.

  1. Erstverkauf oder Übertragung – Hauptsteuer Spanische Mehrwertsteuer
  2. Wiederverkaufsimmobilien – ITP Spanische Grunderwerbssteuer
  3. Sowohl neue als auch gebrauchte Immobilien

1. Erstverkauf oder Übertragung

Die Hauptsteuer in Spanien ist die Mehrwertsteuer (oder IVA, wie sie auf Spanisch genannt wird). Derzeit beträgt die IVA für neue Immobilien, die direkt vom Bauträger gekauft wurden 10 % für Wohnimmobilien wie Villen, Apartments usw., zuzüglich 1,5 % Stempelsteuer (Actos Juridicos Documentados). Vergewissern Sie sich, dass das Unternehmen, das die Immobilie verkauft, IVA auf den Verkauf anwenden kann, bevor Sie die IVA zahlen. Wenn sie nicht berechtigt sind, IVA für die Transaktion zu berechnen, könnten Sie dennoch für die ITP haftbar gemacht werden.

NB – Für Grundstücke, Gewerberäume oder Gewerbegaragenplätze, die einem Bauträger, Bauträger oder einer juristischen Person gehören, ist die zu entrichtende Steuer die Mehrwertsteuer. (21 %), zuzüglich Stempelsteuer von (1,5 %) (Actos Juridicos Documentados).

2. Wiederverkaufsimmobilien

Die spanische Grunderwerbssteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) wird auf weiterverkaufte Immobilien erhoben und vom Käufer bezahlt. Es ist eine Steuer, die für den Kauf einer Immobilie erhoben wird. Der volle ITP-Betrag wird nach Fertigstellung der Immobilie gezahlt und in Sotogrande beträgt diese Steuer: 7 % des Kaufpreises.

ITP wird auf der Grundlage des höheren Betrags der folgenden Werte berechnet: dem Kaufpreis, dem „Steuerwert“ der Immobilie; (der steuerpflichtige Wert multipliziert mit einem vom Rathaus festgelegten Vielfachen) oder die „Bankbewertung“ der Immobilie, wenn die Immobilie mit einer Hypothek gekauft wird und die Bewertung in der Hypothekenurkunde enthalten ist. Prüfen Sie daher vor dem Kauf, wie die Grunderwerbssteuer (ITP) berechnet wird.

Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, muss der Käufer (mit Unterstützung eines Rechtsberaters) 3 % des Kaufpreises einbehalten und an die Steuerbehörden zahlen.

3. Gilt sowohl für neue als auch für Wiederverkaufsimmobilien

Kosten im Zusammenhang mit Wiederverkauf und Neubau – Dies sind Kosten nach einem Immobilienkauf, unabhängig davon, ob es sich um einen Wiederverkauf oder einen Neubau handelt:

  • Anwaltskosten – Es ist sehr ratsam, einen kompetenten Anwalt mit allen rechtlichen Fragen rund um einen Immobilienkauf zu beauftragen. Dies ist mit Kosten verbunden, wird aber dringend empfohlen. Normalerweise berechnet ein Anwalt 1 % des Kaufpreises, kann aber verhandelt werden je nach Arbeitsumpfang.
  • Notargebühren – Laut Gesetz werden Teil der Notargebühren vom Verkäufer getragen, ausser der ersten beglaubigten Kopie der Eigentumsurkunde. Diese Kosten können von beiden Parteien ausgehandelt werden. Die Notarkosten hängen von der Kompliziertheit der Urkunde ab und betragen normalerweise etwa 0,5 % des Gesamtkaufpreises.
  • Registrierungs– oder spanische Eintragungsgebühren – Diese gehen zu Lasten des Käufers und betragen normalerweise etwa 0,5 % des Kaufpreises.
  • Geldwechsel: Um eine Immobilie in Spanien zu kaufen, müssen Sie ein spanisches Bankkonto eröffnen und Geld in Euro darauf überweisen. Dies verursacht Kosten im Zusammenhang mit Währungstransfers. Denken Sie daran, sich sowohl bei der spanischen Bank als auch bei Ihrer örtlichen Bank zu erkundigen. Es ist auch ratsam, Wechselstuben zu überprüfen.

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Tags:Property Taxes Spain
von Marketing Dpt. - Noll Sotogrande | Oktober 2022