Die am häufigsten gestellten Fragen zu den Auswirkungen von BREXIT und Steuern

Die am häufigsten gestellten Fragen zu den Auswirkungen von BREXIT und Steuern

Fragen und Antworten von Großbritanniens Bürgern nach Brexit. Charles Gubbins von Noll Sotogrande Real Estate interviewte Magdalena Marín García von Triay & Triay Lawyers Spain, um einige der am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Kollegen zu diesem Thema zu klären.


Charles Gubbins: Müssen britische Staatsbürger, die sich vor dem 31. Dezember 2020 legal in Spanien aufgehalten haben, d. h. vor dem Brexit, ihren Aufenthaltsstatus aktualisieren?

Magdalena Marín García: Diejenigen, die vor dem 31. Dezember 2020 ihren offiziellen Wohnsitz in Spanien hatten (dh legal bei den spanischen Behörden registriert waren), werden weiterhin die im Brexit-Rücktrittsabkommen anerkannten Rechte auf Aufenthalt, Freizügigkeit und soziale Sicherheit genießen, ohne sich erneut registrieren zu müssen. Dies wird in der Regel durch ein grünes A4-Zertifikat oder ein Stück Papier im Kreditkartenformat belegt, das von Extranjería oder der Polizei ausgestellt wurde.

Wenn Sie sich zum ersten Mal registrieren, erhalten Sie eine Aufenthaltskarte mit der Bezeichnung Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE).

Sie können Ihr EU-Aufenthaltsdokument gegen das neue TIE eintauschen, müssen dies jedoch nicht.


Was sind die Einreisebestimmungen für britische Staatsbürger nach dem 1. Januar 2021?

Sie können in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in die EU-Zone reisen, ohne ein Visum zu haben, beispielsweise als Tourist.

Um in einem Zeitraum von 180 Tagen länger als 90 Tage zu bleiben, müssen Sie ein Visum, eine Arbeitserlaubnis oder eine Studienerlaubnis beantragen. Diese Prozesse müssen noch geklärt werden.

Es ist zu beachten, dass die Zeiträume, die durch ein Visum oder eine Genehmigung genehmigt wurden, nicht für das visumfreie 90-Tage-Limit angerechnet werden.


Ist es notwendig, meine britische Lizenz gegen eine spanische auszutauschen, wenn ich ansässig bin?

Ja, obwohl Ihre britische Lizenz bis zum 30. Juni 2021 weiterhin anerkannt wird, müssen Sie Ihre britische Lizenz gegen eine spanische Lizenz austauschen, wenn Sie in Spanien ansässig sind (wie oben angegeben).

Um Ihren Führerschein umzutauschen, mussten Sie Ihre Daten vor dem 30. Dezember 2020 bei der DGT (Spanische Verkehrsbehörde) registriert und einen Termin mit der DGT vereinbart worden sein um den Umtausch Ihres britischen Führerscheins bis zum 30. Juni 2021 abzuschließen, und um den Nachweis zu erbringen, dass Sie zum Termin als spanischer Einwohner registriert waren.


Beeinflusst der Brexit die Art und Weise, in der britische Staatsbürger für ihre spanischen Immobilien besteuert werden (ob Kauf, Verkauf oder auf andere Weise)?

Die Doppelbesteuerungsregelungen für in Spanien lebende britische Staatsangehörige haben sich nicht geändert.

Das Vereinigte Königreich hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien geschlossen, um sicherzustellen, dass in beiden Ländern nicht auf dasselbe Einkommen Steuern zu zahlen ist.


Müssen britische Staatsbürger (mit Wohnsitz in Spanien oder nicht) beim Kauf einer Immobilie in Spanien mehr Übertragungssteuer, Mehrwertsteuer oder AJD (Documented Legal Acts) zahlen?

Die Antwort ist nein. Die in Spanien für den Kauf von Gebrauchtwohnungen gezahlte „ITP“ -Transfersteuer ist für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger gleich, was bedeutet, dass der Brexit nicht zu höheren Steueraufwendungen für britische Bürger führen wird.

Dies gilt auch für neue Vom-Plan-Immobilien, Mehrwertsteuer und AJD (dokumentierte Rechtsakte).

Werden sich die Kapitalertragssteuern beim Verkauf einer spanischen Immobilie für britische Staatsbürger ändern, die nicht in Spanien ansässig sind?

Nein. Die Kapitalertragssteuer bleibt mit 19% gleich.


Zahlen britische Staatsbürger, die nicht in Spanien ansässig sind, noch 19% des Gewinns aus der Anmietung ihrer Immobilie in Spanien?

Die Antwort ist nein. Nach dem Brexit werden britische Staatsbürger mit einem Steuersatz von 24 Prozent und nicht mit 19 Prozent für EU-Bürger in ihrer gebietsfremden Einkommenssteuer (Formular 210) besteuert.


Was ist mit anderen Steuern wie Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer für britische Staatsbürger nach dem Brexit? Wird sich dies ändern?

Erbschaftssteuer: Nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs im Februar und März 2018 wurde festgestellt, dass Bürger, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, die gleichen Steuervorteile und Ermäßigungen für die Erbschaftssteuer erhalten können wie europäische Bürger. Daher wird sich die Anwendung der Erbschaftssteuer und ihre Folgen für britische Staatsbürger nach dem Brexit nicht ändern.

Vermögenssteuer: Die spanische Vermögenssteuer wird sowohl von Gebietsansässigen als auch von Gebietsfremden gezahlt. Gebietsansässige und Gebietsfremde haben Anspruch auf eine persönliche Mindestbefreiung von 700.000 €. Wenn also eine Person (Gebietsfremde) in Spanien Vermögenswerte mit einem niedrigeren Wert als 700.000,00 Euro besitzt, müssen sie keine Vermögenssteuer zahlen Spanien.

Diese Ausnahme gilt für EU-Bürger und auch für Nicht-EU-Bürger, sodass sich dies auch nach dem Brexit nicht ändern wird.


Vielen Dank für Ihr Interesse. Wenn Sie weitere Informationen zu den Auswirkungen des Brexit oder der Steuer benötigen, wenden Sie sich bitte an Magdalena Marín.

Magdalena Marín García
Triay & Triay Lawyers

Centro Comercial Mar y Sol, Puerta 6.25
Sotogrande, San Roque, 11310 Cadiz
Tel: +34 619013207
Email: magdalena.marin@triay.com

 

Tags:Charles Gubbins
von Marketing Dpt. - Noll Sotogrande | Februar 2021