Wie bezahlt ein Ausländer eine Immobilie in Spanien?

Fallstudie: Wie bezahlt ein Ausländer eine Immobilie in Spanien? Szenarien, Steuern und Rechtsberatung

Der Kauf einer Immobilie in Spanien als Ausländer ist mit einigen wichtigen Überlegungen verbunden, darunter die Art der Geldüberweisung, die steuerlichen Auswirkungen und die Notwendigkeit rechtlicher Beratung. Im Folgenden untersuchen wir zwei gängige Szenarien und geben praktische Empfehlungen.

Szenario 1: Direkte Übertragung aus dem Ausland an den Verkäufer

Vorteile:

  • Schnell und einfach: Ermöglicht die Zahlung direkt von Ihrem ausländischen Bankkonto an den Verkäufer oder Notar in Spanien.
  • Niedrigere Gebühren: Die Nutzung von Diensten wie Wise oder Revolut ermöglicht wettbewerbsfähige Wechselkurse und niedrigere Gebühren im Vergleich zu herkömmlichen Banken.

Nachteile:

  • Meldepflicht: Bei Überweisungen über 10.000 € ist die Einreichung des Modelo S1 bei der spanischen Steuerbehörde erforderlich, um die eingehenden Gelder zu melden.
  • Nachweis der Geldherkunft: Die Steuerbehörden verlangen Unterlagen, die belegen, dass das Geld aus versteuertem Einkommen oder legalen Ersparnissen stammt.
  • Risiko vorübergehender Banksperren: Einige spanische Banken können Gelder aus dem Ausland einfrieren, bis ihre Herkunft überprüft ist.

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Szenario 2: Überweisung auf ein spanisches Bankkonto vor dem Kauf

Vorteile:

  • Mehr Kontrolle und Flexibilität: Ein spanisches Bankkonto erleichtert die Verwaltung immobilienbezogener Ausgaben wie Steuern und Nebenkosten.
  • Erleichtert die Hypothekengenehmigung: Spanische Banken benötigen in der Regel ein lokales Konto für die Bearbeitung von Hypothekenanträgen.

Nachteile:

  • Kontoeröffnung: Sie benötigen eine Número de Identificación de Extranjero (NIE) und müssen die Anforderungen der Bank erfüllen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Meldepflicht: Wie im ersten Szenario müssen Überweisungen über 10.000 € über Modelo S1 gemeldet werden.
  • Mögliche Bankgebühren: Einige Banken erheben möglicherweise Gebühren für die Kontoführung oder internationale Überweisungen.

 

Steuern im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf in Spanien

  • Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP): In Andalusien beträgt sie für gebrauchte Immobilien 7 % des Kaufpreises.
  • Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA): Für Neubauimmobilien beträgt sie 10 % des Kaufpreises.
  • Stempelsteuer (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados – AJD): Gilt für Neubauimmobilien und beträgt in der Regel 0,5 % bis 1,5 % des Kaufpreises.
  • Einkommensteuer für Nichtansässige (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR): Wenn Sie keinen Wohnsitz in Spanien haben, kann diese Steuer je nach Nutzung der Immobilie und Ihrem Wohnsitzland anfallen.

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Ist die Beauftragung eines Anwalts vor Ort notwendig?

Obwohl nicht zwingend erforderlich, ist die Beauftragung eines auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalts – insbesondere für ausländische Käufer – dringend zu empfehlen.

Vorteile der Beauftragung eines Anwalts vor Ort:

  • Umfassende Rechtsberatung: Sie begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess und stellen die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicher.
  • Vertragsprüfung: Sie prüfen alle rechtlichen Dokumente, um Ihre Interessen zu wahren.
  • Steuerliche Unterstützung: Sie helfen Ihnen bei der Einreichung Ihrer Steuern und der Einholung aller erforderlichen Bescheinigungen.

Wählen Sie einen guten Anwalt in Sotogrande

Sotogrande verfügt über mehrere auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzleien. Kontaktdaten finden Sie online.

Wichtige Fragen an Ihren Anwalt:

  1. Welche Erfahrung haben Sie mit internationalen Immobilientransaktionen?
  2. Welche Leistungen sind in Ihren Gebühren enthalten?
  3. Wie handhaben Sie die Steuererklärung und das NIE-Verfahren?
  4. Können Sie Referenzen früherer Kunden vorlegen?

Fazit

Der Immobilienkauf in Spanien erfordert als Ausländer sorgfältige Planung, insbesondere im Hinblick auf Kapitaltransfers und Steuerkonformität. Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts vor Ort, der internationale Transaktionen betreut, vereinfacht den Prozess erheblich und gewährleistet den Schutz Ihrer Interessen. Gerne senden wir Ihnen eine Liste von lokalen Anwaltskanzleien.

Unser Team ist darauf spezialisiert, internationale Käufer bei jedem Prozessschritt zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für kompetente Beratung und persönlichen Service.

Stephanie +34 607 465 383

Charlie +34 607 911 661

Email: info@noll-sotogrande.com

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Charles Gubbins and Stephanie Noll - Sotogrande Real Estate ExpertsCharles Gubbins & Stephanie Noll – Boutique-Immobilienagentur in Sotogrande

 


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