Diese großzügige Luxusvilla, Baujahr 2011, bietet eine einzigartige Mischung aus Privatsphäre, Platz und atemberaubender Aussicht. Die Villa liegt in einer ruhigen und exklusiven Straße im oberen Alto von Sotogrande auf einem großzügigen 4.037 m² großen Grundstück mit atemberaubender Aussicht auf den Golfplatz Almenara und das Mittelmeer. Das Anwesen verfügt über 890 m² bebaute Fläche, sieben Schlafzimmer mit eigenem Bad und eine Reihe erstklassiger Annehmlichkeiten für einen anspruchsvollen Lebensstil. Die großzügige Raumaufteilung der Villa umfasst zwei Empfangsräume, eine große, voll ausgestattete Küche und einen Außenbereich, der sich ideal für Unterhaltung eignet. Ob Sie im Garten entspannen oder eine Zusammenkunft im Grillbereich veranstalten, dieses Haus erfüllt alle Bedürfnisse nach Komfort und Luxus.
Hauptmerkmale:
- Erstklassige Lage mit spektakulärer Aussicht auf den Golfplatz Almenara und das Mittelmeer
- Geräumige Villa mit 890 m² und 7 Schlafzimmern mit eigenem Bad, darunter eine große Master-Suite
- Weitläufige Außenterrassen, ein wunderschöner Garten und ein eigener Grillbereich
- Luxuriöse Annehmlichkeiten: Fitnessraum/Spa, Hauswirtschaftsraum, Fußbodenheizung und Klimaanlage in allen Schlafzimmern
- Private Garage für 2 Autos auf einem 4.037 m² großen Grundstück in einer abgeschiedenen, ruhigen Gegend von Sotogrande
Der Verkaufspreis beinhaltet keine Steuern oder zusätzlichen Kosten. Der Käufer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer (ITP), die derzeit für Bestandsimmobilien bei 7 % liegt, oder alternativ bei Neubauten 10 % Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie etwa 1,2 % Stempelsteuer (AJD). Bei bestimmten Grundstücken kann ein Mehrwertsteuersatz von 21 % anfallen, gemäß den geltenden Vorschriften und vorbehaltlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und können Fehler, Auslassungen, Änderungen, Zwischenverkauf oder eine Rücknahme vom Markt beinhalten. Informationsdokument verfügbar gemäß Dekret 218/2005 vom 11. Oktober der Junta de Andalucía.