Im Ribera del Río, einer der exklusivsten Wohnanlagen in Sotogrande Marina direkt am Guadiaro Fluss gelegen, bietet diese Erdgeschosswohnung großzügige Innen- und Außenbereiche in privilegierter Lage an den Kanälen. Die Immobilie vereint Privatsphäre, Komfort und einen entspannten Lebensstil, nur wenige Gehminuten vom Yachthafen, dem Strand, Restaurants und allen Dienstleistungen von Sotogrande Marina entfernt.
Die Wohnung verfügt über vier Schlafzimmer und drei Badezimmer, verteilt auf einen großzügigen Grundriss. Das Wohn- und Esszimmer ist dank seiner großen Fenster sehr hell und öffnet sich direkt zu einer spektakulären überdachten Terrasse und dem privaten Garten, in dem sich ein Swimmingpool zur exklusiven Nutzung befindet. Die Küche ist vollständig ausgestattet und bietet eine praktische Aufteilung für den Alltag, während die Schlafzimmer großzügige und komfortable Räume für die ganze Familie bieten.
Zusätzlich zu seiner hervorragenden Aufteilung verfügt die Immobilie über private Stellplätze und befindet sich in einer etablierten Wohnanlage mit Sicherheit und kontrolliertem Zugang. Die Kombination aus großen Außenbereichen, einem privaten Pool und einer Lage im Herzen des Yachthafens macht diese Wohnung zu einer ausgezeichneten Option sowohl als dauerhafter Wohnsitz als auch als Zweitwohnsitz, um den Sotogrande-Lifestyle zu genießen.
Hauptmerkmale:
- Erdgeschosswohnung in Ribera del Río
- Vier Schlafzimmer und drei Badezimmer
- Privater Garten mit Pool zur exklusiven Nutzung
- Große überdachte Terrasse
- Helles Wohn- und Esszimmer mit Zugang ins Freie
- Voll ausgestattete Küche
- Private Stellplätze
- Private Wohnanlage neben dem Yachthafen
- Zu Fuß zum Strand, zum Yachthafen und zu Restaurants
- Ideal als dauerhafter Wohnsitz oder Zweitwohnsitz
Der Verkaufspreis beinhaltet keine Steuern oder zusätzlichen Kosten. Der Käufer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer (ITP), die derzeit für Bestandsimmobilien bei 7 % liegt, oder alternativ bei Neubauten 10 % Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie etwa 1,2 % Stempelsteuer (AJD). Bei bestimmten Grundstücken kann ein Mehrwertsteuersatz von 21 % anfallen, gemäß den geltenden Vorschriften und vorbehaltlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und können Fehler, Auslassungen, Änderungen, Zwischenverkauf oder eine Rücknahme vom Markt beinhalten. Informationsdokument verfügbar gemäß Dekret 218/2005 vom 11. Oktober der Junta de Andalucía.